AGB
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HIT GmbH, Stuttgart.
 

1. Geltungsbereich

1.1
Die HIT GmbH in Stuttgart (nachfolgend HIT GmbH genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen der HIT GmbH: u. a. Erstellung von Internet-Auftritten und -Anwendungen, digitale Lernmedien, Werbung und Marketing, Netzwerk-Services, Schulung und Beratungsleistungen.

1.2
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen.

1.4
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach der Veröffentlichung auf www.hitnet.de wirksam, sofern der Auftraggeber  der jeweiligen Änderung nicht spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung widerspricht.

2. Vertragsgrundlagen
2.1 Vertragsgrundlagen für Erstellung von Internet-Auftritten und digitale Lernmedien
Sofern HIT GmbH ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Auftraggeber über sein zur Zeit genutztes EDV-System, über vom Auftraggeber beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte. Der Auftraggeber  trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Auftraggeber  verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens HIT GmbH wirksam.

2.2 Vertragsgrundlagen für Beratungsleistungen
Einzelheiten eines Auftrags wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar usw. sind in einem gesonderten Angebot enthalten. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Die Leistungserbringung der Beratung ist abgeschlossen, wenn die vereinbarten Beratungsinhalte wie zum Beispiel Aufgabenstellungen, Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen vom Auftraggeber umgesetzt werden.

3. Leistungspflichten bei Erstellung von Internet-Auftritten, Web-Hosting und digitalen Lernmedien

Die HIT GmbH gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von HIT GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Die HIT GmbH kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

4. Mitwirkung des Auftraggebers
4.1 Mitwirkung des Auftraggebers bei Beratungsleistungen

4.1.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die HIT GmbH nach Kräften zu unterstützen und in seinem Betrieb alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

4.1.2
Von der HIT GmbH gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Werktagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Anpassungen werden der HIT GmbH unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äußert sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Beratungsleistung als angenommen.

4.2 Mitwirkung des Auftraggebers bei Erstellung von Internet-Auftritten und digitalen Lernmedien
4.2.1
Der Auftraggeber  verpflichtet sich, von der HIT GmbH zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Auftraggeber  ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber der HIT GmbH bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des  verwenden, gelten gegenüber der HIT GmbH widerlegbar als vom Auftraggeber für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Auftraggebers Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen der HIT GmbH nutzen, haftet der Auftraggeber  gegenüber der HIT GmbH auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

4.2.2
Der Auftraggeber  wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern der HIT GmbH abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Auftraggeber  hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten der HIT GmbH oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Auftraggeber  testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege der HIT GmbH erhält. Der Auftraggeber  wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann.

4.2.3
Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der von der HIT GmbH nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von der HIT GmbH mit Nutzung durch den Auftraggeber als abgenommen.

5. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten

5.1
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird die HIT GmbH im Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Die HIT GmbH hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Die HIT GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

5.2
Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Auftraggeber oder mit Billigung des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber der HIT GmbH, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

6. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
6.1 Lizenzvereinbarung und Urheberrecht für Erstellung von Internet-Auftritten und Lernmedien
6.1.1
Der Auftraggeber  erhält von der HIT GmbH für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Auftraggeber  der HIT GmbH für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

6.1.2
Der Auftraggeber  verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet.
Im Falle webbasierter Software liegt eine "Nutzung" dann vor, wenn der Auftraggeber  sich mit seiner Benutzerkennung und seinem Passwort angemeldet hat.

6.1.3
Die von der HIT GmbH erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Datenvolumen, Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem.

6.1.4
Der Auftraggeber  darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Auftraggeber  darf Urheberrechtsvermerke von der HIT GmbH nicht verändern oder entfernen. Der Auftraggeber  ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.

6.1.5
Soweit dem Auftraggeber der HIT GmbH ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Auftraggeber  alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen an die HIT GmbH zurück zu geben. Der Auftraggeber  löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Auftraggebers gegenüber der HIT GmbH bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

6.1.6
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in den Ziffern 6.1 bis 6.5 geregelten Pflichten verspricht der Auftraggeber  der HIT GmbH unter Ausschluss der Einrede eines Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro.

6.2 Urheberrecht bei Beratungsleistungen

Soweit Ergebnisse der Leistungserbringung urheberrechtsfähig sind, bleibt die HIT GmbH Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

7. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

7.1
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung durch die HIT GmbH bzw. der Zusendung einer Auftragsbestätigung zustande.

7.2
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Auftraggeber eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf um die vereinbarte Zeit. Eine Kündigung ist nach Ablauf der im Vertrag geregelten Frist möglich.

7.3
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für die HIT GmbH insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte in Verzug gerät. Im Falle der von der HIT GmbH ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist die HIT GmbH berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Vergütung zu verlangen, die der Auftraggeber bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, falls der Auftraggeber nicht nachweist, dass der HIT GmbH überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.

7.4
Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform.

8. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

8.1
Die vereinbarten Leistungen werden nach bestmöglichen Kriterien von der HIT GmbH erfüllt. Vom Auftraggeber gesetzte Fristen und Termine sind als unverbindlich anzusehen, sofern sie im Zuge der Beauftragung nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

8.2
Von der HIT GmbH nicht zu vertreten ist der unvorhergesehene Ausfall eines Beraters beispielsweise durch Krankheit, höhere Gewalt oder andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung vorübergehen unmöglich machen oder die Leistungserbringung erschweren. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung und die damit verbundenen Termine um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

9. Vergütung und Zahlung

9.1
Sofern nicht anderweitig vereinbart, erhält die HIT GmbH eine Vergütung nach Aufwand in Form von Stunden- und Tagesätzen gemäß dem jeweiligen Angebot. Ein Tagessatz deckt, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine Arbeitsleistung von 8 h pro Tag ab. Darüber hinausgehende Arbeitsleistungen werden nach dem Stundensatz vergütet. Sofern eine Vergütung zum Festpreis vereinbart ist, wird nach dem im Angebot festgelegten Auftrags- und Zahlungsbedingungen abgerechnet.

9.2
Für Leistungen, die nicht in Stuttgart erbracht werden, werden gesondert Fahrtzeiten, Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.

9.3
Für die Rechnungen der HIT GmbH gilt eine Zahlungsfrist von 10 Werktagen. Die Rechungsbeträge sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Verzugsfall berechnet die HIT GmbH Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins. Sofern der Auftraggeber mit dem Begleichen fälliger Rechnungen in Verzug ist, ist die HIT GmbH berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen, bis die Forderungen erfüllt sind. Arbeiten und zugehörige Dokumentationen bleiben so lange im Eigentum der HIT GmbH, bis sämtliche Rechnungen beglichen sind.

10. Gewährleistung

10.1
Der Auftraggeber hat erbrachte Leistungen unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Leistungserbringung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, beispielsweise unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Auftraggeber Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt

10.2
Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, behebt die HIT GmbH diesen Mangel kostenlos. Die HIT GmbH ist berechtigt, nach ihrer Wahl entweder mittels Nachbesserung oder einer Ersatzleistung nachzubessern. Die HIT GmbH ist verpflichtet, ihr Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der Mängelanzeige auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Auftraggeber über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Auftraggeber  nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.

10.3
Der Auftraggeber hat die HIT GmbH bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.

11. Haftung

11.1
Für Schäden haftet die HIT GmbH nur dann, wenn die HIT GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der HIT GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung der HIT GmbH auf solche typische Schäden begrenzt, die für die HIT GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.

11.2
Für Beratungsdienstleistungen erforderliche, vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus der Analyse abgeleiteten Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.

11.3
Sofern etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflicht gemäß Abschnitt 4 nicht erfüllt hat, ist die Haftung der HIT GmbH ausgeschlossen.

11.4
Schadenersatzansprüche gegen die HIT GmbH verjähren nach Ablauf von 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.

11.5
In jedem Fall ist die Haftung von der HIT GmbH beschränkt auf einen Betrag von 5.000,00 Euro pro Schadenfall.

12. Geheimhaltung und Datenschutz

12.1
Alle zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse und als vertraulich gekennzeichneten Informationen sind von beiden Vertragsparteien unbeschränkt vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

12.2
Die HIT GmbH weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Die HIT GmbH weist des weiteren darauf hin, dass bei der Erstellung von Internet-Auftritten die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritten übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden.

12.3
Die HIT GmbH weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass bei der Erstellung von internet-Auftritten der Datenschutz bei Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Auftraggeber vollumfänglich selbst Sorge.

13. Schlussbestimmungen

13.1
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform.

13.2
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Stuttgart. Für die von der HIT GmbH auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.3
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.